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Weser-Kurier: Verdacht wiegt schwerer als Urteil

Archivmeldung vom 24.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein Auricher Amtsanwalt, der rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist, wurde nicht einen Tag vom Dienst suspendiert und ist bis heute im Amt; eine Auricher Staatsanwältin dagegen muss ihren Stuhl schon wegen eines Verdachts räumen.

Das Amtsgericht verurteilte den Amtsanwalt bereits 2003 wegen Strafvereitelung im Amt zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte seine Akten schlichtweg unbearbeitet liegen lassen, und die Fälle reihenweise wegen Geringfügigkeit eingestellt. Amtsanwälte, im Volksmund auch "kleine Staatsanwälte" genannt,  vertreten die Anklagebehörde in minder schweren Fällen wie Diebstahl oder einfache Körperverletzung.

Die Staatsanwältin ist verdächtig,  ihrem Ehemann, einem Richter am Oldenburger Oberlandesgericht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Mit dem Wissen aus den Akten seiner Frau soll der Richter einen Unternehmer erpresst haben. Der sollte einmalig 5000 Euro sowie monatlich 500 Euro für die Einstellung eines gegen ihn laufenden Verfahrens zahlen. Noch ist völlig unklar, ob die Staatsanwältin ihrem Mann überhaupt Einsicht in die Akten gewährte oder ob sich dieser  ihrer Akten bemächtigte. Dennoch reichte der Verdacht aus, um die Frau nicht mehr als Staatsanwältin arbeiten zu lassen: Sie wurde strafversetzt und bewertet heute die Examensarbeiten angehender Juristen.

Quelle: Weser-Kurier

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