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Rheinische Post: Die Lehren aus dem Hartz-Urteil

Archivmeldung vom 10.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Hartz-IV-Gegner interpretieren das Urteil des Verfassungsgerichts als Todesstoß für die Reform und machen Betroffenen Hoffnung auf mehr Geld. Das ist absurd. Die Richter betonen ausdrücklich, dass die Regelsätze nicht "offensichtlich unzureichend" sind. Sie verlangen nur, dass der Staat den existenziellen Bedarf nachvollziehbar ermittelt und seine Leistung danach bemisst.

Bisher hat er willkürlich festgelegt, dass etwa ein Kleinkind 60 Prozent des Erwachsenen-Unterhalts benötigt. Windeln, Schuhe, Bücher  Kinder haben einen anderen, nicht automatisch geringeren Bedarf. Absicht lauter, Verwaltungs-Handwerk ungenügend  so lautet zusammengefasst das Zeugnis, das die Richter den Machern der Hartz-Reform ausgestellt haben. Damit geben sie zugleich die Marschrichtung für die Korrektur vor. Es geht nicht darum, das Füllhorn auszuschütten. Viele Eltern, die von ihrer Hände Arbeit leben, bringen netto nicht so viel nach Hause, wie es an "Stütze" gibt. Wer nun die Hartz-Sätze erhöht, verletzt das Lohnabstandsgebot. Wer zugleich Mindestlöhne einführt, macht einfache Arbeit noch unattraktiver. Um die Bildungschancen der Kinder zu erhöhen, sollte der Staat das Sachleistungsprinzip wieder einführen. Geld, das in die Bereitstellung von Büchern, Förderkursen, Schulessen geht, kann nicht für Vaters Schnaps oder Mutters Handy ausgegeben werden.

Quelle: Rheinische Post

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