Ostsee-Zeitung Rostock zum Pfandbons-Urteil
Archivmeldung vom 11.06.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEntschieden wurde, das haben die Richter deutlich gemacht, nur in diesem speziellen Fall. Bagatelldelikte können auch weiterhin ein Kündigungsgrund sein, und von der vielfach geforderten Bagatellgrenze bei Kleindiebstählen wollten die Bundesrichter ebenfalls nichts wissen.
Gleichwohl geht vom Fall Emmely ein gewisses Signal an die Arbeitgeber aus: Sie können bei fristlosen Kündigungen gegen womöglich auch politisch unliebsame Mitarbeiter nicht jede Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen. Arbeitnehmer können gar zweierlei lernen: Im Zweifelsfall lieber stets vorsichtig sein und auch nicht die kleinste Angriffsfläche bieten. Und falls es dann doch passiert: im Kündigungsfall keine Alleingänge riskieren - und bloß nicht zu früh die Segel streichen.
Quelle: Ostsee-Zeitung