WAZ: Big Brother Ricke bei der Telekom?
Archivmeldung vom 04.09.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNatürlich gilt für den ehemaligen Telekom-Chef Ricke die Unschuldsvermutung. Gleichwohl scheint es, als habe die Staatsanwaltschaft Bonn nur auf die Aussage des Hauptangeklagten gewartet, wonach Ricke von Bespitzelungen und der Erfassung von Verbindungsdaten zur Aufdeckung von Informanten gewusst haben soll. Eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen Ricke ist nach der Aussage des angeklagten Sicherheitsmanagers möglich.
Kein Unternehmen der Welt findet es toll, wenn Interna an die Öffentlichkeit gelangen. Die systematische Auswertung von Telefondaten Dutzender Aufsichtsräte, Gewerkschafter und Journalisten zur Aufdeckung undichter Stellen im Konzern verstößt aber gegen Persönlichkeitsrechte, das Fernmeldegeheimnis und Datenschutzgesetz. Zudem ist die Spitzelaktion ein Schlag gegen das Vertrauen der Kunden und mithin geschäftsschädigend. Big Brother Telekom - sollten die Methoden von der Konzernspitze gebilligt worden sein, kann man nur hoffen, dass es rauskommt. Der Skandal zeigt einmal mehr, wie wichtig Informantenschutz ist. Auch im Presserecht.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung