Lausitzer Rundschau: Die USA, Guantánamo und der Rechtsstaat
Archivmeldung vom 16.03.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSie sind nach Maßstäben einer Demokratie nichts wert, die Aussagen des Chalid Mohammed vor einer Kommission von Offizieren in Guantánamo.
Zwar gibt es gute Gründe, den Mann als
einen der Drahtzieher einer Kette von fürchterlichen Anschlägen zu
vermuten, aber auch er hat ein Recht auf ein Verfahren, das den
Mindeststandards des Rechtsstaates genügt. Tatsächlich aber gelten
die in den USA des George W. Bush für Ausländer nicht länger. Und
auch Bürger der Vereinigten Staaten können nicht mehr sicher sein,
dass eines der elementarsten Prinzipien ihrer Verfassung hinreichend
Bestand hat.
Denn im Kern geht es bei der Auseinandersetzung um Guantánamo und die
dortigen Häftlinge gar nicht um die Foltervorwürfe und die Qualität
der Aussagen der Beschuldigten. Tatsächlich wird mit dem von Bush
gewählten Verfahren die Justiz ausgehebelt und damit das Prinzip der
Gewaltenteilung.
Normalerweise unterliegen selbst die Anklagebehörden in einem
Rechtsstaat nur sehr beschränkt der Kontrolle einer Regierung.
Gerichte und Verteidiger aber müssen unabhängig sein von den
politischen Zielen derer, die in ein Regierungsamt gewählt worden
sind. In Guantánamo aber gibt es diese klare Trennung nicht mehr. Die
dort arbeitenden Kommissionen sind nichts anderes als Sondergerichte,
wie wir sie ansonsten nur aus totalitären Staaten kennen.
Der Versuch von George W. Bush, die präsidiale Macht jenseits der
bisherigen Grenzen auszubauen, hat mehrfach dazu geführt, dass das
Oberste Gericht eingegriffen hat. Es hat auch zu den Sondergerichten
noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Jetzt meldet sich im Übrigen auch der amerikanische Kongress, dem wie
der Justiz des Landes eine Beschneidung seiner Rechte droht. In den
USA tobt eine erregte Debatte über die Entlassung von acht
Bundesanwälten, die Bush nicht politisch genehm genug erschienen. Die
neuen, demokratischen Mehrheiten in beiden Parlamentskammern sehen
einen Angriff auf ihre gesetzgeberischen Rechte und beginnen, sich
mit allen ihnen zur Verfügung stehen Mittel zu wehren. Wer auf die
Demokratie und den Rechtsstaat setzt, muss den Richtern wie den
Abgeordneten und Senatoren dabei Beharrlichkeit und Willensstärke
wünschen.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau