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Neues Deutschland: zum Demonstrationsverbot zum G8-Gipfel in Heiligendamm

Archivmeldung vom 18.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die für den G8-Gipfel zuständige Polizeibehörde hat auch außerhalb des weiträumig abgeriegelten Tagungsortes Demonstrationsverbote erlassen. Begründung: Es sei »erklärtes Ziel gewaltbereiter Globalisierungsgegner«, den hohen, massiven »Sicherheitszaun« zu erstürmen, der acht Politiker vor denen abschotten soll, die unter ihrer Politik leiden.

Dadurch sei die Aufgabe der Polizei gefährdet, Anschläge zu verhindern. Ihr oberster Dienstherr, Bundesinnenminister Schäuble, hatte zuvor schon Blankovollmacht erteilt: Man werde nicht zulassen, dass »mögliche Gewalttaten« den ordnungsgemäßen Verlauf des Gipfels beeinträchtigen. Deutschland werde sich »als guter Gastgeber präsentieren«.
Reicht das aus, um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen? Natürlich nicht. Zumal Proteste gegen die Politik der G8 ja nicht andere Grundrechte gefährden. Dennoch ist der Rechtsstaat in akuter Gefahr. Durch immer neue Versuche, die Freiheitsrechte der Bürger und andere Bestimmungen des Grundgesetzes in Frage zu stellen. Vor den Versammlungsverboten um Heiligendamm stand die von der Generalbundesanwältin angeordnete Razzia gegen angebliche Mitglieder terroristischer Vereinigungen. Auch sie richtete sich gegen Aktivisten des G 8-Protestes. Es sind die Schäubles, die den Rechtsstaat gefährden. Widerstand gegen deren Pläne ist daher Bürgerpflicht.

Quelle: Pressemitteilung Neues Deutschland

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