Neues Deutschland: zum Demonstrationsverbot zum G8-Gipfel in Heiligendamm
Archivmeldung vom 18.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie für den G8-Gipfel zuständige Polizeibehörde hat auch außerhalb des weiträumig abgeriegelten Tagungsortes Demonstrationsverbote erlassen. Begründung: Es sei »erklärtes Ziel gewaltbereiter Globalisierungsgegner«, den hohen, massiven »Sicherheitszaun« zu erstürmen, der acht Politiker vor denen abschotten soll, die unter ihrer Politik leiden.
Dadurch sei die
Aufgabe der Polizei gefährdet, Anschläge zu verhindern.
Ihr oberster Dienstherr, Bundesinnenminister Schäuble, hatte zuvor
schon Blankovollmacht erteilt: Man werde nicht zulassen, dass
»mögliche Gewalttaten« den ordnungsgemäßen Verlauf des Gipfels
beeinträchtigen. Deutschland werde sich »als guter Gastgeber
präsentieren«.
Reicht das aus, um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit außer
Kraft zu setzen? Natürlich nicht. Zumal Proteste gegen die Politik
der G8 ja nicht andere Grundrechte gefährden. Dennoch ist der
Rechtsstaat in akuter Gefahr. Durch immer neue Versuche, die
Freiheitsrechte der Bürger und andere Bestimmungen des Grundgesetzes
in Frage zu stellen. Vor den Versammlungsverboten um Heiligendamm
stand die von der Generalbundesanwältin angeordnete Razzia gegen
angebliche Mitglieder terroristischer Vereinigungen. Auch sie
richtete sich gegen Aktivisten des G 8-Protestes. Es sind die
Schäubles, die den Rechtsstaat gefährden. Widerstand gegen deren
Pläne ist daher Bürgerpflicht.
Quelle: Pressemitteilung Neues Deutschland