Lausitzer Rundschau: Unsere Selbstversorger
Archivmeldung vom 15.02.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittProfessoren sollen gutes Geld verdienen. Jedenfalls dann, wenn sie dafür sorgen, dass die akademische Lehre von Qualität geprägt ist und die Forschung im globalen Maßstab mithalten kann. Deswegen ist der Spruch des Verfassungsgerichts, der das Land Hessen zur besseren Bezahlung seiner Hochschullehrer verpflichtet, in der Sache zunächst verständlich. Und dennoch ist dieser Richterspruch, ist vor allem seine verfassungsrechtliche Basis ein unerträglicher Skandal.
Denn die jetzt erreichte bessere Vergütung wird ja nicht in erster Linie mit dem Leistungsprofil von Professoren und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft begründet. Da hätte das Verfassungsgericht auch gar keine Entscheidungskompetenz. Die verbeamteten Wissenschaftler - übrigens nur sie und nicht etwa Angestellte, die ähnliche oder gleiche Aufgaben haben - werden bessergestellt, weil ihnen als Staatsdienern eine besondere Form der Bezahlung zusteht: Die Allgemeinheit hat nicht etwa ihre Arbeit, sondern ihr Beamtendasein schlechthin zu belohnen. Sie müssen auch so bezahlt werden, dass in den Augen der Verfassungsrichter "das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft" gewahrt bleibt. Das Urteil verdeutlicht noch einmal in aller Brutalität die Absurditäten, die sich die Bundesrepublik mit dem Berufsbeamtentum leistet. Während der Rest der Gesellschaft sich vielfältigen Risiken ausgesetzt sieht, lebt ein nicht immer besonders produktiver Teil im geschützten Status von Fürsorgeempfängern. Und es macht klar, dass diese besondere Behandlung der Beamten letztlich wohl nur durch eine Verfassungsänderung zu beseitigen ist. Denn das Karlsruher Gericht hat klar zu erkennen gegeben, dass es auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage keine Einschnitte bei den Beamtenprivilegien zulassen wird. Wenn es um die Besoldung von Staatsdienern geht, sind Mehrheitsentscheidungen von Parlamenten derzeit wenig wert. Dies ist auch wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass da sieben Richter urteilten, die allesamt auch in ganz eigener, persönlicher Sache urteilten. Denn wenn sie über eine angemessene Bezahlung für Wissenschaftler entscheiden, entwickeln sie ja auch Grundsätze, die beispielsweise auf die Höhe ihrer eigenen Pensionen anzuwenden sind. So ist diese Entscheidung auch ein Beispiel für schamlose Befangenheit. Die Konsequenz daraus ist eindeutig. Das Berufsbeamtentum muss fallen und Parlamente müssen wieder frei entscheiden können, wie viel Steuermittel ihnen die Vergütung von Wissenschaftlern wert ist. Einfach wird solch ein Richtungswechsel angesichts der Beamtenschar im Bundestag nicht.
Quelle: Lausitzer Rundschau (ots)