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Lausitzer Rundschau: Urteil im Prozess gegen Peter Hartz: Nur ein Anfang

Archivmeldung vom 26.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zwei Dinge sind bemerkenswert an dem Urteil gegen Peter Hartz. Zum einen die Art, wie es zustande gekommen ist. Der ehemalige VW-Personalvorstand hat von einer Regelung profitiert, die von Juristen neutral Verständigung im Strafverfahren genannt wird, die der Volksmund aber als Absprache bezeichnet.

Diese Art von Absprachen ist in vielen Strafprozessen üblich, dann aber handelt es sich etwa um Fälle von Drogenkriminalität und man erhofft sich von den Geständnissen neben einer Beschleunigung der Strafverfahren weitere Aufklärung und dadurch weitere Zugriffe im kriminellen Milieu. Doch seitdem auch in Wirtschaftsstrafprozessen auf diese Möglichkeit, ein Verfahren abzukürzen, immer häufiger zurückgegriffen wird - der Mannesmann-Prozess war das letzte prominente Beispiel - seitdem gerät dieses Instrument immer stärker in Misskredit. Zu Recht, solange der Eindruck dabei entsteht, man lasse die Großen ja ohnehin laufen. Eine schnelle Aufklärung im Hartz-Prozess ist sicher ein lohnender Zweck eines solchen Deals gewesen, allerdings muss der Staat dafür sorgen, dass die Art solcher Absprachen strenger geregelt wird. Dass aus der einst sinnvollen Idee nicht ein Instrument wird, mit dem sich vermögendere Angeklagte schnell aus Unannehmlichkeiten herauskaufen können. An solchen Regelungen arbeitet die Bundesjustizministerin, und sie tut gut daran.
Zum anderen ist der Fall Hartz auch deshalb bemerkenswert, weil er zeigt, wie tief der lange Jahre als korrekt geltende Mann ins System Volkswagen verstrickt war. Dass seine Straftaten neben der Bewährungsstrafe mit einer Geldstrafe belegt werden, die höher ausfällt als das Bußgeld, auf das sich die Richter mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt hatten, zeigt, wie groß der Schaden war, den Hartz dem Unternehmen zugefügt hatte. Bei ihm setzte wohl das Unrechtsbewusstsein aus, solange er im Sinn von Volkswagen zu handeln hoffte, solange er sich die Gunst der Arbeitnehmerseite erkaufen konnte. Doch den Grundstein für dieses System hat der heutige Aufsichtsratschef Ferdinand Piech gelegt. Hartz zu bestrafen ist richtig. Aber jetzt müsste auch der Sumpf trockengelegt werden, der der Nährboden für diese Auswüchse falsch verstandener Mitbestimmung war.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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