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WAZ: Zwangsbesuch von Eltern

Archivmeldung vom 02.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn Eltern nach einer Trennung das Besuchsrecht ihrer Kinder ablehnen, stempelt sie das zu Rabeneltern ab. Aber Vorsicht mit allzu schnellen Urteilen. Komplizierte Beziehungskisten bringen - meistens Väter - in Einzelfällen mächtig in Bedrängnis, wenn sie den Nachwuchs aus einer beendeten Partnerschaft nicht treffen wollen.

Besonders, wenn er aus einem Seitensprung stammt. Das Bundesverfassungsgericht will solche Kontakte nicht mit der Brechstange erzwingen. Das klingt realitätsnah. Mit staatlichen Daumenschrauben lässt sich keine funktionierende Beziehung zwischen Eltern und Kindern herbeizaubern. Und: Die Familiengerichte müssen ja nach wie vor alles tun, um Eltern-Kind-Kontakte nach Trennungen zu ermöglichen. Das Recht des Kindes hat auch nach dem Karlsruher Urteil weiterhin allerhöchste Priorität. Es aber bis ins letzte Detail durchzusetzen, ist auf dieser Welt nun einmal nicht immer möglich. Das wird sicherlich in manchen Fällen weh tun. Dass Urteile gerade im Kindesrecht besonders schwer zu fällen sind, das wusste schon König Salomon.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (von Martin Tochtrop)

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