WAZ: Vier Jahre sind genug
Archivmeldung vom 19.11.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWas macht ein Ex-Bundestagspräsident? Es gibt natürlich weiterhin Verpflichtungen, was im Beamtendeutsch "Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben" genannt wird. Daher ist es angemessen, dass der Bundestagspräsident vier Jahre Anspruch auf ein Büro nebst Sekretärin im Bundestag und den Fahrdienst des Bundestages hat. Nun soll das dem scheidenden Bundestagspräsidenten noch zusätzlich für die Jahre seiner Amtszeit zur Verfügung stehen.
Bundestagspräsident Lammert könnte nach seinem möglichen Ausscheiden 2013 diese Privilegien insgesamt zwölf Jahre geltend machen. Lammert argumentiert, dass das Amt des Bundestagspräsidenten im Vergleich zum Bundespräsidenten und Kanzler nun aufgewertet würde, die immerhin auf Lebenszeit Anspruch auf Fahrer und Büro haben. Formal mag das ja richtig sein. Aber man dürfte gespannt sein, wenn der Bochumer Lammert dem Bürger auf der Kortumstraße erklären müsste, warum er zwölf Jahre derartige Privilegien benötigt. Was macht sein Vorgänger Thierse eigentlich an "nachwirkenden Aufgaben"? Der hätte auf Basis der Neuregelung noch bis 2016 Anspruch auf Fahrer, Büro und Sekretärin.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)