Südwest Presse: Kommentar zu Steuern
Archivmeldung vom 12.01.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDa wird der Finanzminister aber aufatmen. Zynisch könnte man formulieren, dass der Steuergesetzgeber endlich wieder einmal vor den Schranken des Bundesfinanzhofes bestanden hat. Ganz schlüssig ist das Urteil der obersten Finanzrichter in Sachen Spekulationssteuer zumindest auf den ersten Blick nicht.
Denn die
Möglichkeit der automatischen Kontenabfrage, mit der die Richter die
Gültigkeit der gesetzlichen Regelung und die Gleichbehandlung aller
Steuerbürger für 1999 und 2000 begründen, wurde erst 2004 eingeführt.
Zwar können die Finanzbehörden rückwirkend ermitteln, aber angesichts
ihrer Be- und Überlastung wird dies nur stichprobenartig und im
Verdachtsfall geschehen. Ist das gerecht? Außerdem: Welchen
Unterschied es zwischen den Jahren 1997 und 1998 gibt, für die
Steuersünder straffrei bleiben, sowie den Folgejahren, bei denen
gefahndet und geforscht werden darf, ist nicht erkennbar.
Tatsache ist, dass manche Steuersünder aus den Hochzeiten des
Börsenbooms jetzt schlecht schlafen. Sie müssen damit rechnen,
ertappt zu werden. Fakt ist auch, dass eine weniger komplizierte
Besteuerung allen helfen würde: dem Finanzminister, der eine
beständige Einnahmequelle hätte, und den Steuerzahlern, die nicht
kriminalisiert würden. Andere Länder machen es mit der
Abgeltungssteuer vor; der deutsche Fiskus sollte sich nicht zu schade
sein, es nachzumachen.
Quelle: Pressemitteilung Südwest Presse