Westfalenpost: Fürsorge tut not
Archivmeldung vom 18.02.2017
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Freigeschaltet durch André OttJede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft", heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes. Ein Grundrecht, das für alle Phasen des Lebens gelten sollte. Also auch für den Moment, in dem eine Mutter ihr Kind zur Welt bringt. Fürsorge bieten dabei seit jeher Hebammen, im Geburtshaus, in der Klinik oder auch bei der Hausgeburt. Die Frage ist, wie lange noch? Die finanziellen Belastungen durch Versicherungsprämien und eine immer aufwändigere Bürokratie machen den Beruf der Hebamme zunehmend unattraktiv.
Nachwuchs lässt sich mit einer so unsicheren Perspektive nicht gewinnen. Die Folge: Mütter können nur noch in Kliniken gebären. Gerade auf dem Land ist das oft mit weiten Wegen verbunden. Geben immer mehr Hebammen auf, haben Frauen nicht mehr die Wahl, wie und wo sie entbinden können. Das ist die eine gravierende Folge der Entwicklung.
Eine weitere ist in ihrer Wirkung nicht so unmittelbar, aber nicht weniger weitreichend: Mit den Hebammen geht auch Wissen verloren. Das, was früher von Frauen in der Familie weitergegeben wurde, kommt heute oft von der Hebamme. Sie tragen dazu bei, dass Familie von Beginn an gelingt. Übrigens, auch die Familie steht unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung.
Quelle: Westfalenpost (ots) von Susanne Schlenga