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Neue Westfälische (Bielefeld): Kevins Vormund bleibt straffrei

Archivmeldung vom 12.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Fall Kevin gilt als Symbol für Amtsversagen: Ein Kleinkind wurde von seinem drogensüchtigen Ziehvater zu Tode misshandelt. Nach Kevins Martyrium wurden auch zwei Behördenmitarbeiter angeklagt. Dummerweise ist einer der beiden, und zwar der mutmaßliche Hauptverantwortliche, dauerhaft verhandlungsunfähig und muss sich deshalb nicht verantworten.

Übrig blieb allein der Amtsvormund. Dass dem Pensionär die Einstellung des Verfahrens winkt, ist nur gerecht. Der völlig überlastete und von seinem Kollegen schlecht informierte Beamte war ein vergleichsweise kleines Rädchen im Behördengetriebe. Ganz straflos kommt er aber nicht davon: Er soll eine Geldbuße zahlen. Ohnehin ist er genug gestraft: vor allem durch die Selbstvorwürfe, die ihn seit Kevins Tod quälen. Eigentlich hätten noch ganz andere Personen auf die Anklagebank gehört: jene Bundespolitiker, die in der Vergangenheit den Staat immer ärmer gemacht haben, und jene Bremer Politiker, die unter diesem Spardruck das teure Sozialressort bluten ließen - mit letztlich tödlichen Folgen. Aber strafrechtlich ist diesen Verantwortlichen nicht beizukommen.

Quelle: Neue Westfälische

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