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Berliner Zeitung: Kommentar zu Schwarzfahren als Straftat

Archivmeldung vom 21.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Strafbar ist am Schwarzfahren die Tatsache, dass sich der Täter die Beförderung durch ein Verkehrsmittel "erschleicht". Kriminalwissenschaftler bezweifeln mittlerweile, dass eine derartige Erschleichung schon vorliegt, wenn man einfach ohne Ticket in die Bahn steigt - der Tatbestand setze zumindest voraus, dass man einen Fahrer oder Kontrolleur bewusst täuscht oder eine Schranke überwindet.

Drehkreuze aber gibt es nicht in deutschen Bussen und Bahnen. Höchste Zeit also für eine Entkriminalisierung. Schwarzfahren sollte maximal als Ordnungswidrigkeit geahndet werden dürfen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Quelle: Berliner Zeitung (ots) von Christine Dankbar

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