Westfalenpost: Fahrverboten für Dieselfahrzeugen: Der Gesundheit zu schaden ist verboten
Archivmeldung vom 14.09.2016
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Freigeschaltet durch André OttUnd wieder läutet ein Totenglöckchen für den konventionellen Diesel-Motor: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Landeshauptstadt dazu verdonnert, so schnell wie möglich Fahrverbote für Selbstzünder auszusprechen, die zuviel Stickstoffdioxid ausstoßen. Das Urteil ist eindeutig: Düsseldorf muss handeln, darf nicht mehr mit dem Finger auf die Bundesregierung zeigen, die der Automobilindustrie augenscheinlich nicht mit verschärften Maßnahmen das Geschäft vermiesen möchte. Die Blaue Plakette ist ja erst einmal auf Eis gelegt. Die Konsequenzen, die aus dem Richterspruch folgen, sind weitreichend.
Fahrverbote werden einen Aufschrei von Pendlern, Handwerkern und Anwohnern auslösen. Andere Kommunen dürften als nächste auf der Anklagebank landen. Und wer glaubt, die Auflagen mit massenhaft ausgestellten Sondergenehmigungen für Schadstoff-Schleudern umgehen zu können, hat die Rechnung ohne die Umwelthilfe gemacht. Sie dürfte dann erneut klagen. Für die Verbraucherschützer ist das kein Selbstzweck. Stickoxide sind giftig.
Sie lösen Atemnot und Lungenödeme aus. Menschen, die längerer Zeit höheren Konzentrationen ausgesetzt sind, sterben früher. Wer Grenzwerte nicht einhält, verstößt gegen Gesetze. Der Gesundheit zu schaden ist verboten. Punkt. Das ist die Botschaft des Gerichts. Jetzt rächt sich erneut, dass die Bundesregierungen (die Große Koalition hat ja nicht damit angefangen) die Automobilindustrie zu lange nach Belieben hat schalten und walten lassen. Die Lobby durfte sich sicher sein: Uns kann nichts passieren. Es ist bezeichnend, dass es Gerichte sind, die hier einen Riegel vorschieben - und nicht Politiker.
Quelle: Westfalenpost (ots)