Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zu Bundeswehr-Urteil
Archivmeldung vom 28.08.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie beste Gewähr für das Überleben eines Soldaten im Kampf ist seine Ausbildung. Das bedeutet jedoch keineswegs Härte um fast jeden Preis wie etwa bei der französischen Fremdenlegion oder bei Spezialeinheiten der Amerikaner, Engländer und Russen.
Aber es
bedeutet sehr wohl auch, dass den jungen Leuten neben dem reinen
Kriegshandwerk auch nahegebracht werden muss, was ihnen blühen kann,
wenn sie in Feindeshand fallen. Die Bundeswehr ist seit dem
Niedergang des Ostblocks keine Truppe mehr zur reinen
Landesverteidigung, sondern sie schickt ihre besten Verbände rund um
die Welt auf friedenssichernde Missionen. Dort steht sie keineswegs
immer regulären Verbänden gegenüber, sondern oft genug zu allem
bereiten Aufständischen oder schlichtweg mordenden Söldnern. Wer da
nicht bestens geschult ist, gefährdet sich selbst und unter Umständen
die gesamte Mission.
Rechtfertigen diese Anforderungen jede Härte gegenüber Rekruten?
Erlauben künftige Gefährdungen Exzesse bis zur Körperverletzung? Das
Landgericht Münster hat dies gestern in einem ersten Urteil glasklar
verneint und deshalb einen Ausbilder zu einer weit höheren Strafe
verurteilt als selbst die Staatsanwälte gefordert haben. Damit ziehen
die Richter ein für allemal eine Grenze für das, was in dieser
Republik erlaubt ist und vor allem, was nicht. Die Bundeswehrführung
wird sich an diesem Urteil zu orientieren haben und die derzeit
praktizierte Ausbildung auf den Prüfstand stellen müssen, ob es ihr
nun passt oder nicht. Selbst wenn sie mit einem freiwillig Dienenden
einen speziellen Vertrag schlösse, der solche Handlungen ausdrücklich
vorsieht, so wäre dieses Abkommen immer anfechtbar, weil nach unserem
Rechtsverständnis sittenwidrig.
Die Bundeswehr ist Teil dieser
Gesellschaft.
Damit gelten für sie auch alle Normen und Gesetze. Daran hat jeder
noch so harte Ausbilder stets zu denken.
Quelle: Pressemitteilung Allgemeine Zeitung Mainz