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WAZ: Die Lehren aus dem IKB-Prozess

Archivmeldung vom 15.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit dem einstigen IKB-Chef Stefan Ortseifen stand erstmals ein Top-Banker im Zusammenhang mit der Finanzkrise vor Gericht. Entsprechend groß waren die Erwartungen an den Prozess. Es entstand der Eindruck, als sei das Verfahren ein Pilotprojekt für die juristische Aufarbeitung der Krise. Die Chancen, endlich einmal einen Top-Banker für sein verantwortungsloses Handeln auf Kosten der Allgemeinheit abzustrafen, schienen gut zu sein.

Bei einem derart emotional aufgeladenen Verfahren konnte das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen nur enttäuscht werden. Denn das Strafrecht ist ein stumpfes Schwert, wenn es darum geht, Missmanagement zu bekämpfen. Gut, dass Ortseifen zumindest für seine Marktmanipulation bestraft wird. Fehlspekulationen indes sind nicht strafbar, auch wenn sie enormen gesellschaftlichen Schaden anrichten. Keine Frage: Es ist schwierig, rücksichtslose Banker juristisch zu belangen. Daher müssen zumindest strengere Regeln für die individuelle Haftung von Managern her. Wer so handelt, als ginge es um sein eigenes Geld, wird sich kaum zur Zockerei verleiten lassen.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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