Rheinische Post: Der Job danach
Archivmeldung vom 14.02.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWas darf ein ehemaliges Regierungsmitglied in seinem Leben danach beruflich machen? Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Vor dem Hintergrund des vielfach beklagten Mangels an Fachkompetenz in deutschen Parlamenten ist Besonnenheit Trumpf.
Was geht, was nicht geht, entspringt derzeit dem Gewissen der
Betroffenen. Deshalb kann der Ex-Wirtschaftsminister Müller zu dem
Unternehmen wechseln, das einst mit einem Ministerentscheid aus dem
eigenen Hause gut bedient wurde. Deshalb wird es den ehemaligen
Wirtschaftsminister Clement nicht stören, im Aufsichtsrat bei RWE
Power anzuheuern, obwohl er seinerzeit RWE betreffende Entscheidungen
zu verantworten hatte. Auch die freundschaftlichen Ratschläge des
Ex-Kanzlers Schröder für Müller in Sachen RAG-Börsengang riechen
streng. Allein deshalb, weil die Ehemaligen ihr Wissen, das sie im
Auftrag und zum Nutzen des Volkes sammelten, nun der anderen Seite
verfügbar machen. Ein Berufsverbot hilft dennoch nicht, wie ein Blick
auf die Aktiven zeigt: Keine Partei, die nicht einen Abgeordnete mit
Sitz in einem Gremium hätte, der zu Interessenskollisionen führt. Was
geht, was nicht? Die Gesetzeskeule ist fehl am Platz, eine
Ehrenkodex-Kommission wäre gut fürs Gewissen.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post