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Rheinische Post: Der Job danach

Archivmeldung vom 14.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Was darf ein ehemaliges Regierungsmitglied in seinem Leben danach beruflich machen? Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Vor dem Hintergrund des vielfach beklagten Mangels an Fachkompetenz in deutschen Parlamenten ist Besonnenheit Trumpf.

Was geht, was nicht geht, entspringt derzeit dem Gewissen der Betroffenen. Deshalb kann der Ex-Wirtschaftsminister Müller zu dem Unternehmen wechseln, das einst mit einem Ministerentscheid aus dem eigenen Hause gut bedient wurde. Deshalb wird es den ehemaligen Wirtschaftsminister Clement nicht stören, im Aufsichtsrat bei RWE Power anzuheuern, obwohl er seinerzeit RWE betreffende Entscheidungen zu verantworten hatte. Auch die freundschaftlichen Ratschläge des Ex-Kanzlers Schröder für Müller in Sachen RAG-Börsengang riechen streng. Allein deshalb, weil die Ehemaligen ihr Wissen, das sie im Auftrag und zum Nutzen des Volkes sammelten, nun der anderen Seite verfügbar machen. Ein Berufsverbot hilft dennoch nicht, wie ein Blick auf die Aktiven zeigt: Keine Partei, die nicht einen Abgeordnete mit Sitz in einem Gremium hätte, der zu Interessenskollisionen führt. Was geht, was nicht? Die Gesetzeskeule ist fehl am Platz, eine Ehrenkodex-Kommission wäre gut fürs Gewissen.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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