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COFAG-Skandal – Abrechnung mit politisch Verantwortlichen ist überfällig

Archivmeldung vom 20.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Kurt Guggenbichler schrieb den folgenden Kommentar: "Was hat sich hinter den Kulissen der COFAG abgespielt? Die Bevölkerung fordert eine Untersuchung dieser als rechtswidrig erkannten Corona-Hilfen-Agentur und eine Abrechnung mit den dafür politisch verantwortlichen Personen. „Bei Ausgliederungen“ wie die der COFAG, die nun schon seit drei Jahren unrechtmäßig Corona-Hilfsgelder verteilt, wird der Gesetzgeber künftig verstärkt darauf achten müssen, dass diese Zuschussvergaben nicht nur gesetzeskonform erfolgen, sondern auch sachlich gerechtfertigt sind."

Guggenbichler weiter: "Urteil des Verfassungsgerichtshofes

Etwa mit diesen Worten kommentiert Verfassungsrechtler Peter Bußjäger das nunmehr gefällte und für die ehemalige türkis-grüne Kurz-Regierung vernichtende Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), welches auch über den Anlassfall hinaus von Bedeutung sein wird.

Denn bei künftigen Verstößen, drohe eine Aufhebung durch den VfGH, betont Bußjäger, worauf allerdings mit herzlichem Gelächter gekontert werden darf. Schon bei der Einführung der Corona-Hilfen im Jahr 2020 lag der Verdacht in der Luft, dass diese ganze Sache zum Himmel stinkt.

Geldverteilungsmaschine

Nicht nur die Abwicklung der Corona-Hilfen wurde in der Bevölkerung schon bald kritisiert, sondern auch der Grund, weshalb der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler diese COFAG als Geldverteilungsmaschine installieren ließen.

Die von dort vergebenen Zuschüsse sollten eine Entschädigung für die Ausgangssperren und Betretungsverbote während der Pandemie sein, hieß es. Doch wären Ausgangssperren und/oder Geschäftsschließungen überhaupt notwendig gewesen? Von so genannten „Schwurblern“ wurde die Notwendigkeit der Lockdowns nämlich von Anfang an in Frage gestellt.

Deswegen wurde auch schon bald nach dem VfGH gerufen, der es aber offenbar vorzog, sich vorerst einmal tot zu stellen. Man wollte wohl der Regierung nicht ins Handwerk pfuschen.

Doch die einzigen, die pfuschten, war die Regierung, was die Bürger rasch erkannten. Doch der VfGH bequemte sich erst 2022 ein Prüfungsverfahren wegen der COFAG einzuleiten, weil er mittlerweile auch daran zweifelte, ob die Abwicklung über einen „ausgegliederten Rechtsträger“ überhaupt zulässig sei.

Suspekter Aufbau

Warum zahlte nicht das Finanzamt direkt aus? Der Bevölkerung war diese komische COFAG-Konstruktion schon von Beginn an suspekt gewesen. Denn dort wurde offenbar nach Gutdünken entschieden, pfiffen die Spatzen bald schon von den Dächern. Gern und oft wurde von der COFAG den politisch genehmen „Liebkindern“ gegeben, wobei es sich vielfach um Parteigünstlinge und Großkonzerne handelte.

Für die Inhaber kleinerer Betriebe, die das Geld oft nötiger gehabt hätten, gab es nur wenig und oft auch gar keine Förderungen und viele andere warten noch heute darauf. Trotzdem wurden schon Milliarden von Euro an der demokratischen Kontrolle vorbei ausbezahlt.

Warten auf Auszahlung

Die noch ausständigen Hilfen sollen die Antragsteller aber noch erhalten dürfen, heißt es, obwohl Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) die COFAG schon abwickeln wollte, um diskret den Mantel des Schweigens über diese Pleiten-, Pech- und Pannen-Agentur zu breiten.

Mit dem Abwickeln wird Brunner jetzt aber noch eine Weile warten müssen und vermutlich auch noch die Empfänger der ausständigen Corona-Hilfen. Denn dass die hochbezahlten COFAG-Mitarbeiter nun schneller und effizienter als vorher arbeiten, ist nicht zu erwarten.

Was sich aber die Bevölkerung erwartet, nachdem die Rechtswidrigkeit dieser ausgelagerten Regierungs-„Bankomaten“ erwiesen ist, ist eine Untersuchung dieses Skandals und eine Abrechnung mit den dafür politisch Verantwortlichen, auch wenn diese damals in der Hitze des Pandemie-Gefechts gehandelt haben wollen.

Doch auch Dummheit – dies wird schon unseren Volksschülern erklärt – schützt vor Strafe nicht."

Quelle: AUF1.info von Kurt Guggenbichler

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