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WAZ: Deutsch ins Grundgesetz? Überflüssig

Archivmeldung vom 03.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es steht außer Frage, dass die Muttersprache ein wichtiges Element der individuellen und kollektiven Identitätsstiftung darstellt. Es ist zweitens nicht zu bestreiten, dass englische Modewörter und Anglizismen der deutschen Sprache arg zusetzen - sie mitunter verunstalten.

Nichts spricht daher dagegen, die häufig wichtigtuerische Ver-Denglischung des Deutschen kritisch zu beleuchten - wenngleich die vielfach geäußerte Gefahr einer sprachlichen Überfremdung maßlos übertrieben ist. Oder wäre es, um ein eindeutiges sprachliches Zeichen zu setzen, doch sinnvoll, Deutsch als Staatssprache im Grundgesetz festzuschreiben? Nein, es wäre schlicht überflüssig. Weil der (durchaus gebotene) sorgsame Umgang mit der deutschen Sprache erstens nicht gesetzlich verordnet werden kann. Und weil das Grundgesetz zweitens in Artikel 3 bereits das Grundrecht auf Verwendung der deutschen Sprache festschreibt. Schließlich ist in diversen Verwaltungsgesetzen klar geregelt, welche Sprache man hierzulande sprechen muss, um seine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten auszuüben: deutsch. Das reicht.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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