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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Staatstrojaner

Archivmeldung vom 12.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Aufregung um den »Staatstrojaner« ist groß - und das zu Recht, aber vielleicht auch zu früh. Ist die von den Software-Experten sezierte Version möglicherweise nur ein digitaler Versuchsballon und vor dem Spruch der Karlsruher Richter entstanden? Die lausige Programmierung weckt diese Hoffnung, doch noch ist die Frage offen.

Sollte das aber nicht zutreffen, sind wichtige Prinzipien des Rechtsstaates verletzt worden und personelle Konsequenzen unausweichlich. Wir alle müssen uns darauf verlassen können, dass sich die Ermittler an die Regeln halten. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ganz davon abgesehen, dass der Trojaner Kriminellen ein Einfallstor öffnent. Ein Grundsatzurteil ist offensichtlich als Handlungsanleitung für die Sicherheitsbehörden nicht genug. Jetzt ist das Parlament gefragt und muss unabhängig von der Schuldfrage im aktuellen Fall genaue Vorgaben machen, welche Software die Polizei für welche Aufgaben einsetzen darf. Die Politiker müssen eine Qualitätskontrolle einfordern und auch durchsetzen. Wer das Recht dehnt oder sogar bricht, verspielt schnell das Vertrauen der Wähler.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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