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Neue OZ: Alles andere als schlüssig

Archivmeldung vom 06.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Alles zurück auf Anfang? Muss das Verfassungsgericht noch einmal über die Hartz-IV-Regelsätze entscheiden? Glaubt man dem Gutachten, das der DGB jetzt vorgestellt hat, dann müssen die Regelsätze ein weiteres Mal neu berechnet werden. Es wäre eine Blamage für den Gesetzgeber. Immerhin gelten erst seit Anfang des Jahres neue Regelungen. Und immer und immer wieder hat vor allem die Arbeitsministerin versichert, damit seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Tatsächlich?

Die Karlsruher Richter haben im Februar 2010 nicht nur ein Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums definiert. Zugleich verlangten sie, die Leistungen müssten auf der Grundlage schlüssiger Verfahren festgelegt werden. Es bestehen aber berechtigte Zweifel, ob die Vergleichsgruppen, an denen sich der Bedarf orientiert, fair definiert worden sind. Auch ist es alles andere als schlüssig, wenn Kinder auf dem Land und in strukturschwachen Gebieten beim Bildungspaket benachteiligt werden.

Erfreulich bleibt für die Hartz-IV-Bezieher immerhin die für Anfang 2012 geplante weitere Aufstockung des Regelsatzes um zehn Euro. Die Anhebung mag dem Einzelnen als Tropfen auf den heißen Stein erscheinen, ist aber dennoch brisant. Denn prozentual steigen die Hartz-IV-Leistungen damit um 2,74 Prozent. Die Rentner hatten sich dagegen zur Mitte des Jahres mit einem Plus von knapp einem Prozent begnügen müssen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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