FT: Mehr Rechte für deutsche Väter
Archivmeldung vom 16.09.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin Kind braucht Vater und Mutter. Umgekehrt: Väter und Mütter wollen für ihre Kinder sorgen. Doch in vielen Familien bleibt das ein unerfüllter Traum. Insbesondere leiblichen Vätern gelingt es häufig ihr ganzes Leben lang nicht, Kontakt zu Tochter oder Sohn zu bekommen. Wird der Nachwuchs geboren, ohne dass es ein gemeinsames Sorgerecht gibt, hat nur die Mutter das Sagen - daran nachträglich etwas zu verändern, ist in Deutschland schwer bis unmöglich.
In einem Land, in dem der Anteil an Patchwork-Familien und Alleinerziehenden wächst, wird das zunehmend zum Problem: Paare finden sich, werden Eltern, gehen auseinander, finden neue Partner und neue Wege. Auf der Strecke bleibt oft der Kontakt zwischen Kindern und Eltern, zumeist der zum Vater.
Mit seinem gestrigen Urteil stößt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Tür zur Lösung dieses Problems erneut ein kleines bisschen weiter auf. Wenn es um das Wohl des Kindes gehe, dürfe es kein starres Festhalten an juristischen Regeln geben, urteilt er. In jedem einzelnen Fall müsse geprüft werden, was zum Besten des Kindes sei - und sehr häufig wird dies der regelmäßige Kontakt zum leiblichen Vater sein, selbst wenn Sohn oder Tochter inzwischen an ein Familienleben gewöhnt ist, das die Mutter mit einem anderen Mann führt.
Diese und ähnliche Entscheidungen des EGMR werden die deutsche Rechtsprechung verändern. Noch geben Gerichte hierzulande den sozialen Banden einer Familie den Vorzug gegenüber der Blutsverwandtschaft. Doch wenn Richter künftig schon die Prüfung unterlassen, ob ein außerhalb der Familie stehender Mann der leibliche Vater sein könnte, riskieren sie nach dem Straßburger Urteil einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens. Betroffene Väter könnten dann Schmerzensgeld vom Staat verlangen. Das stärkt deren Position und verändert das juristische Denken.
Quelle: Flensburger Tageblatt