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WAZ: Abpfiff für Skandalschiedsrichter: Kein Bubenstreich

Archivmeldung vom 16.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Recht zu sprechen, heißt keineswegs immer, richtig entschieden zu haben. Doch in diesem Fall hält sich der Zweifel in engen Grenzen: Dass der sogenannte Skandalschiedsrichter Robert Hoyzer vom Bundesgerichtshof zu 29 Monaten Haftstrafe verurteilt worden ist, kommt abseits aller juristischer Spitzfindigkeiten mit dem allgemeinen Rechtsempfinden fast deckungsgleich überein.

Denn Hoyzer und Konsorten, die den größten Wettskandal im deutschen Fußball auslösten, sind keine kleinen Gauner oder Ganoven, wie sie von Bundesanwalt Hartmut Schneider bei seinem überraschenden Antrag auf Freispruch bezeichnet wurden, sondern es sind Betrüger. In finsterer Manipulationsabsicht den sportlichen Wettbewerb zu verzerren, ist kein Bubenstreich, kein läppisches Kavaliersdelikt. Deshalb wäre es für den Sport, für seine Vorbildfunktion und seine Glaubwürdigkeit von fataler Wirkung gewesen, einem betrügerischen Schiedsrichter auch noch den Persilschein auszustellen. Leipzig hat mit seinem Urteil ein Signal gesetzt, das einerseits sanktioniert, das aber andererseits auch abschreckt. Hoffentlich.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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