Lausitzer Rundschau: Automatisierte Kfz-Erfassung
Archivmeldung vom 21.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Vorgang erinnert zweifellos an Orwellsche Szenarien. Auf Deutschlands Straßen werden Millionen Autokennzeichen automatisch erfasst und mit Fahndungscomputern abgeglichen. Acht der 16 Länder-Polizeigesetze erlauben mittlerweile diese Praxis, die nun vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe genommen wird.
Ob es sich dabei wirklich um einen unzulässigen Eingriff in die
informationelle Selbstbestimmung handelt, wie die Kläger meinen, ist
jedoch zweifelhaft. Denn worum geht es konkret? Eine Autonummer wird
nur erfasst, wenn sie sich tatsächlich auf den Fahndungslisten
wiederfindet. Ebenso gut könnte auch ein Polizist an der Straße
stehen und nach einem gesuchten Wagen Ausschau halten. Ein Missbrauch
von Informationen über unverdächtige Fahrzeuge ist ausgeschlossen,
weil sie ohnehin nicht gespeichert werden.
Insofern greift das Argument vom totalen Überwachungsstaat nur
bedingt. Die sprichwörtliche Datensammelwut ist an dieser Stelle
gegenstandslos. Wem die lückenlose Kontrolle gegen den Strich geht,
der dürfte sich auch nie einem Flugzeug anvertrauen.
Zu fragen bleibt freilich, warum jedes Bundesland beim Nummern-Check
sein eigenes Gesetzessüppchen kocht. Um einen Datenmissbrauch
auszuschließen, wäre eine einheitliche Bundesregelung geboten. Zumal
es sich beim automatischen Kennzeichen-Abgleich letztlich um ein
Instrument zur Strafverfolgung handelt. Der gesetzliche Rahmen dafür
ist Sache des Bundes, nicht der Länder. Insofern könnte die Klage in
Karlsruhe durchaus ihr Gutes haben.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau