Neues Deutschland: zur Debatte um Hartz IV
Archivmeldung vom 25.09.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuf Wiedersehen vorm Bundesverfassungsgericht! Die nun bekannt gewordene Regelsatzerhöhung um nicht einmal 20 Euro ist eine dreiste Missachtung des Urteilsspruchs aus Karlsruhe. Die Richter hatten im Februar nicht nur eine Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze gefordert, sondern gleichzeitig angemahnt, dass die neuen Beträge ein »menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum« garantieren müssten.
Studien zahlreicher Sozialverbände haben gezeigt, dass dazu ein Regelsatz von weit über 400 Euro nötig wäre. Die Bundesregierung bleibt weit darunter und verfehlt somit die Vorgaben aus Karlsruhe. Die strikte Geheimhaltung der letzten Wochen hat zudem den Verdacht genährt, dass sich die Regierung in aller Stille einen politisch genehmen Betrag zusammenrechnet. Warum sonst verweigert man der Opposition die Einsicht in die zur Berechnung notwendigen Rohdaten der Einkommens- und Verbrauchsstrichprobe? Keine Spur von einem nachvollziehbaren oder transparenten Verfahren. Sehenden Auges strebt man in den Verfassungsbruch. Hauptsache, die Sache kostet den Bund möglichst wenig. Offenbar lässt man sich von dem zynischen Kalkül leiten, dass eine Entscheidung des Gerichtes in der Sache wahrscheinlich wieder Jahre auf sich warten lassen wird. Diese dreiste Missachtung eines Verfassungsorganes wäre eigentlich ein Fall für jenen Geheimdienst, der sich den Schutz des Grundgesetzes auf die Fahnen geschrieben hat.
Quelle: Neues Deutschland