WAZ: Der Dackel im Mietshaus
Archivmeldung vom 15.11.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Hund im Hof, die Katze im Hausflur, sie sorgen für Ärger im Mietshaus. Nicht zum erstenmal erreichte der Streit um die Tierhaltung ein ranghohes deutsches Gericht.
Man darf getrost prophezeien: Viel schlauer sind wir nach dem
Urteil nicht. Vom "vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung" ist da
die Rede, und im trockenen Juristendeutsch wird um die Definition des
"Kleintiers" gerungen. Wo wir doch eigentlich nur wissen wollten:
Darf ich jetzt endlich eine Katze halten? Oder vielleicht sogar einen
Hund?
Die Antwort steht weiter aus. Eine generelle Lösung sei nicht
möglich, urteilte der Bundesgerichtshof. Das wird wohl bedeuten:
Mieter und Vermieter werden sich noch öfter vor Gericht treffen und
darüber streiten, ob die Sehnsucht des Rentners im dritten Stock nach
einem Gefährten höher zu bewerten ist als der (ebenfalls durchaus
verständliche) Anspruch der übrigen Hausgemeinschaft auf sauberes
Treppenhaus und störungsfreie Nachtruhe.
Was wir noch wissen wollten? Ob der Yorkshire-Terrier vielleicht erlaubt sein sollte, der Dackel aber nicht. Auch das ist jetzt umstritten.
Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung