Warten auf den Kapitalmarkt
Archivmeldung vom 03.02.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEinige wenige Änderungen hat die EU-Kommission in ihrem delegierten Rechtsakt, der den Umgang mit Atomenergie und Erdgas in der Taxonomie klären soll, also doch noch vorgenommen. So wurden etwa Zwischenziele für Gaskraftwerke gestrichen, worauf auch die Bundesregierung gedrungen hatte. Insgesamt sind die Nachbesserungen aber eher technischer Natur und greifen nicht die großen Kritikpunkte auf, die in den letzten Wochen von verschiedenen Seiten aufgebracht wurden. Dass der Plan, Atom und Gas unter bestimmten Bedingungen einen grünen Stempel zu geben, möglicherweise nicht gesetzeskonform ist, die Taxonomie insgesamt unterminiert und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien behindert, wird von Brüssel nur wenig beachtet.
Wie geht es nun weiter? Die EU-Staaten werden kein Veto einlegen, weil die rechtlichen Hürden hierfür zu hoch sind. Im EU-Parlament ist die Situation nicht ganz so klar - aber auch hier dürfte es für einen Stopp wohl nicht reichen. Damit wäre die Vorlage spätestens in einem halben Jahr in trockenen Tüchern und würde am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Ob die angekündigten Klagen das Ganze noch stoppen können, ist völlig ungewiss. Spannender dürfte ohnehin sein, wie der Kapitalmarkt mit einer grünen Klassifizierung der beiden Energiearten umgehen wird. Auf eine Folgenabschätzung ihrer Entscheidung hat die EU-Kommission verzichtet, so dass aktuell nur gemutmaßt werden kann, dass sowohl viele Anbieter von Finanzmarktprodukten als auch Investoren bei dem Spiel nicht mitmachen werden. Der umstrittene Rechtsakt würde damit ins Leere laufen - was aber nichts an der Beschädigung des eigentlich als globaler Gold-Standard angelegten Klassifizierungssystems ändern würde.
Auswirkungen hätte die neue Gesetzgebung wohl auch auf andere Regulierungen aus Brüssel, die sich aktuell oder vermehrt in der Zukunft auf die Taxonomie beziehen und die dann auch den Einsatz öffentlicher Gelder betreffen - zum Beispiel über den neuen Green-Bond-Standard. Auch werden im Zuge der Reform der EU-Verschuldungsregeln aktuell Ausnahmen von grünen Investitionen diskutiert. Auch hier wäre die Taxonomie sicherlich der natürliche Bezugspunkt.
Ein delegierter Rechtsakt ist eigentlich dafür da, Gesetze mit technischen Kriterien und Standards anzureichern. Die EU-Kommission hat in diesem Fall das Instrument aber genutzt, um ein hochpolitisches, strittiges Thema zu entscheiden. Sie hätte besser die Finger davon gelassen.
Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Andreas Heitker