Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zu Geldstrafen
Archivmeldung vom 01.03.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Debatte um drastisch höhere Geldstrafen für Steuerhinterzieher kommt der SPD gelegen: Nach der Liechtenstein-Affäre kocht die Volksseele, weil offenkundig wird, was Bestverdiener am Fiskus vorbeischleusen.
Zwar kann es nicht darum gehen, mit Strafgesetzen die Wut des Normalsteuerzahlers auf "die da oben" zu besänftigen; allerdings muss sich der Staat darum bemühen, für Gerechtigkeit zu sorgen. Die besteht auch darin, dass jemand, der im Jahr viele Millionen verdient und ein paar davon nach Liechtenstein schafft, spürbar bestraft wird. Von "spürbar" kann aber ernsthaft nicht die Rede sein, wenn die gültigen Margen für Geldstrafen mehr als dreißig Jahre alt sind. Deshalb wird es höchste Zeit für eine Anpassung nach oben. Maximal 360 Tagessätze à 5000 Euro sind für manchen Topmanager oder reichen Erben tatsächlich Peanuts. Allerdings gilt es, wie grundsätzlich bei staatlichen Sanktionen, Augenmaß zu bewahren insbesondere dann, wenn es um Haftstrafen geht. Mag die Geldstrafe noch so hoch sein, Freiheitsentzug ist eine andere Dimension, eine weit schmerzhaftere Ebene; sie brandmarkt den Delinquenten und ist ein tiefer Einschnitt in sein Sozialgefüge. Nun gibt es Überlegungen, das Höchstmaß für Steuerhinterziehung auf über zehn Jahre zu erhöhen. Das ist abwegig. Zehn Jahre, das ist in etwa der Strafrahmen für Totschlag ohne mildernde Umstände. Maßstab für jede Strafe ist der Unrechtsgehalt der Tat. Selbst wenn eine Steuerhinterziehung mit höchster krimineller Energie begangen wird der Gedanke, sie als moralisch verwerflicher einzustufen als einen Totschlag, ist absurd. Daran gibt es nichts zu rütteln, auch wenn die Versuchung derzeit groß ist, mit markigen aber oft überzogenen Forderungen Punkte zu sammeln.
Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz