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Börsen-Zeitung: Kampfansage des EuGH

Archivmeldung vom 07.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

An Verwarnungen aus Luxemburg hat es in den letzten Jahren nicht gefehlt. Das mag die Bundesregierung in Sicherheit gewogen haben. Immer wieder hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Gesetze beanstandet, die sich schon auf den ersten Blick als europarechtswidrig herausgestellt haben.

Bislang ist Berlin dabei relativ glimpflich davongekommen wie etwa beim Ende 2005 ergangenen Urteil in Sachen Marks & Spencer zur grenzüberschreitenden Verlustübertragung. Der EuGH erkannte letztlich das Interesse der Mitgliedstaaten an der Sicherung ihres Steueraufkommens an und verlangte nur ein paar Retuschen.

Auch bei dem aktuellen Urteil über die Dividendenbesteuerung dürften die öffentlichen Kassen nicht überstrapaziert werden. Der EuGH hält die bis Jahresende 2000 gültige Praxis, wonach Dividenden ausländischer Unternehmen steuerlich schlechter gestellt wurden als Dividenden deutscher Gesellschaften, für einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Doch betrifft das Urteil nur die Steuerverfahren, deren Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Darüber hinaus dürfte es den Anlegern schwerfallen, hierzu alle nötigen Unterlagen zusammenzutragen. Auf ein Entgegenkommen der Finanzämter können sie wohl nicht zählen.

Entscheidend aber ist ein anderer Aspekt: Der EuGH hat entschieden, dass die zeitliche Wirkung des Urteils unbeschränkt ist. Und er hat durchblicken lassen, dass auch künftig so entschieden wird - eine regelrechte Kampfansage an die EU-Regierungen. Sie müssen ihre Gesetze künftig zügiger und gründlicher auf europarechtswidrige Sachverhalte hin durchforsten. Denn eine Verfehlung kommt den Fiskus künftig teuerer zu stehen als bisher. Das übliche Spiel auf Zeit gepaart mit der Spekulation auf ein späteres Entgegenkommen der Richter ist nicht mehr drin.

Der Druck auf den Gesetzgeber also wächst. Deshalb sollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass in einem ersten Schritt zumindest alle schwebenden Gesetzesvorhaben schleunigst europarechtskonform gemacht werden. Das betrifft insbesondere die Unternehmenssteuerreform. Die darin bei einer Funktionsverlagerung ins Ausland verlangte Exit-Steuer für Konzerne dürfte ebenso die Kapitalverkehrsfreiheit verletzen wie die Zinsschranke. Spätestens mit dem neuen Richterspruch hat der europapolitische Schlendrian in Berlin ein Ende.

Quelle: Pressemitteilung Börsen-Zeitung

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