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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Rabattverbot für Apotheken

Archivmeldung vom 10.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wir brauchen mehr Wettbewerb! So lautet der Schlachtruf von Politikern jedweder Couleur, wenn es um den Kampf gegen die ausufernden Kosten des Gesundheitswesens geht. Doch wie erbärmlich es tatsächlich um den Wettbewerb bestellt ist, zeigen die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs: Rabatte, die sich für den Patienten wirklich auszahlen, sind verboten - etwa die Erstattung der Rezeptgebühr.

Wenn es den Politikern tatsächlich um mehr Wettbewerb geht, dann müssen die entsprechenden Gesetze geändert werden. Der Rabattstreit aber wirft noch eine zweite Frage auf: Warum sind manche Apotheken in der Lage, ihre Kunden mit geldwerten Treuepunkten oder Erstattungen in bar zu verwöhnen, wo sie doch angeblich unter der Sparknute ächzen? Die Antwort: Es ist noch Luft im System. Planwirtschaft - und nichts anderes wird im Gesundheitswesen betrieben - führt stets zu Verschwendung. Ein Systemwechsel aber wäre nur gegen den erbitterten Widerstand der Pharma-Lobby durchzusetzen. Dazu bedürfte es in der Politik mehr Mut. Den aber gibt es nun einmal nicht auf Rezept.

Quelle: Westfalen-Blatt

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