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Badische Zeitung: Demonstrationsverbote: Das Urteil ist ein Witz

Archivmeldung vom 02.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dieses Urteil kann so nicht bestehen bleiben. Demonstranten haben angeblich kein Recht, in Sicht- und Hörweite von Politikern zu protestieren, erklärte das Oberverwaltungsgericht Greifswald. Da haben die Richter wohl etwas missverstanden mit der Demokratie. Das Volk muss nicht nur hoffen, dass die Medien über Proteste berichten, es darf sich auch direkt Gehör verschaffen.

Zwar "friedlich und ohne Waffen", wie das Grundgesetz sinnvollerweise einschränkt, aber ansonsten relativ unreglementiert. Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls 1985 in seinem Brokdorf-Beschluß erklärt, dass Demonstranten grundsätzlich selbst über "Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung" bestimmen können. Sie können also in Rostock demonstrieren, wo viele Passanten sind, aber grundsätzlich auch in Heiligendamm, wo der umstrittene Gipfel stattfindet. Die freie Ortswahl kann nur beschränkt werden, wenn andere Verfassungswerte dies erfordern. Das können durchaus auch Sicherheitsinteressen sein. Aber das listige Angebot der G-8-Gegner, nur eine kleine Delegation vor das Tagungshotel zu schicken, hat den Sicherheitswahn als übertrieben entlarvt. Auch die 40 Quadratkilometer große Sicherheitszone 2 ist ein Witz: Demonstranten sollen draußen bleiben, damit die Polizei sich besser bewegen kann. Sind wir denn eine Demokratie oder ein Polizeistaat? Die grundrechtsfreundlichen Karlsruher Richter werden das sicher bald klarstellen.

Quelle: Pressemitteilung Badische Zeitung

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