Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Meinungen/Kommentare Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Stalking-Urteil

Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Stalking-Urteil

Archivmeldung vom 31.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der juristische Laie kann nur den Kopf schütteln: Da wird ein Paar monatelang telefonisch terrorisiert, es erhält Drohbriefe und wird verfolgt, wenn es das Haus verlässt, und doch soll der Täter nicht wegen Stalkings verurteilt werden.

Weil das, was er getan hat, nicht schlimm genug war, wie das Oberlandesgericht in Hamm meinte, als es ein Urteil des Amtsgerichts Detmold kassierte. Erst wenn das Leben »schwerwiegend beeinträchtigt« sei, so steht es im Gesetz, ist das Nachstellen strafbar. Was schwerwiegend ist - das bestimmen die Richter. Dabei sollten sie bedenken, dass Menschen unterschiedlich sind. Es gibt die mit dem dicken Fell, aber auch jene, die mit den Nerven schnell am Ende sind, wenn das Telefon ständig klingelt und sich niemand meldet. Wer soviel Rücksicht auf den Täter nimmt, dass er eine monatelange Belästigung nicht für strafbar hält, hat den Blick fürs Opfer verloren. Der Paragraph 238 war 2007 ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden, um Menschen vor Psychoterror zu schützen. Es liegt an den Richtern, dafür zu sorgen, dass dieses neue Schwert jetzt nicht stumpf wird.

Quelle: Westfalen-Blatt

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte gigant in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige