Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Stalking-Urteil
Archivmeldung vom 31.07.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer juristische Laie kann nur den Kopf schütteln: Da wird ein Paar monatelang telefonisch terrorisiert, es erhält Drohbriefe und wird verfolgt, wenn es das Haus verlässt, und doch soll der Täter nicht wegen Stalkings verurteilt werden.
Weil das, was er getan hat, nicht schlimm genug war, wie das Oberlandesgericht in Hamm meinte, als es ein Urteil des Amtsgerichts Detmold kassierte. Erst wenn das Leben »schwerwiegend beeinträchtigt« sei, so steht es im Gesetz, ist das Nachstellen strafbar. Was schwerwiegend ist - das bestimmen die Richter. Dabei sollten sie bedenken, dass Menschen unterschiedlich sind. Es gibt die mit dem dicken Fell, aber auch jene, die mit den Nerven schnell am Ende sind, wenn das Telefon ständig klingelt und sich niemand meldet. Wer soviel Rücksicht auf den Täter nimmt, dass er eine monatelange Belästigung nicht für strafbar hält, hat den Blick fürs Opfer verloren. Der Paragraph 238 war 2007 ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden, um Menschen vor Psychoterror zu schützen. Es liegt an den Richtern, dafür zu sorgen, dass dieses neue Schwert jetzt nicht stumpf wird.
Quelle: Westfalen-Blatt