Südwest Presse: zur Gentechnik
Archivmeldung vom 07.09.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNein, viel Interpretationsspielraum lässt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht. Im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes verlangt es, dass Lebensmittel, die Genveränderungen enthalten, auch einer speziellen Zulassung bedürfen. Liegt die nicht vor, darf das Produkt nicht verkauft werden. Ob genverändertes Material zufällig oder absichtlich etwa in den Honig gelangte, spielt ausdrücklich keine Rolle. Es gilt die Nulltoleranz bei Verunreinigung.
Daraus lässt sich der Erfolg des Imkers Karl-Heinz Bablok ableiten. Alles andere wäre auch absurd. Ihm kann doch nicht auferlegt werden, im Umkreis von sieben Kilometern - so weit fliegen Bienen - auszuloten, ob sich ein Landwirt für den Anbau genveränderter Organismen entschieden hat. Er kann sich mit den Bestäubern nicht aus dem Staub machen, weil er seinen Honig nicht verunreinigen lassen will. Wegen des fragwürdigen Kampfes gegen einen in den USA bereits wieder resistenten Schädling ließe der Staat zu, dass Pflanzen nicht hinreichend bestäubt werden. Das Urteil wird für den Genanbau in Deutschland und Europa Folgen haben. Denn eine Koexistenz durch größere Abstände zwischen Bienenstöcken und Gen-Anbauern wird vor allem in dichtbesiedelten Ländern unmöglich sein. In Bayern müssten nur auf zwei Prozent der Maisäcker Genpflanzen stehen, und die 22 000 Imker könnten auswandern, wenn sie genfreien Honig verkaufen wollen.
Quelle: Südwest Presse (ots)