Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta
Archivmeldung vom 11.01.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer folgende Standpunkt wurde von Wolfgang Bittner geschrieben: "Um nach den Erfahrungen zweier Weltkriege künftige Bedrohungen des Friedens zu verhindern, beschlossen 1945 – inspiriert von Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ – 51 Staaten die Charta der Vereinten Nationen, die am 24. Oktober 1945 in Kraft trat.[1] Die BRD und die DDR traten der Charta 1973 bei, seit 1990 ist das vereinigte Deutschland als Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen."
Bittner weiter: "In der Charta wird ein Friedensgebot konstituiert, um „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen“. Internationale Auseinandersetzungen oder „Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten“, sollen “durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts“ bereinigt oder beigelegt werden...[weiterlesen]
Quelle: apolut von Wolfgang Bittner