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Regeln oder Völkerrecht und Menschenrechte?

Archivmeldung vom 24.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith

Deutsche Politiker benutzen die Begriffe Menschenrechte und Völkerrecht, wenn es darum geht, tatsächliche oder behauptete klare Verstöße von politischen Gegnern anzuprangern. Sobald es aber um eigene Taten geht, hört man meist „regelbasiert“ und „Werte“. Denn jene Regeln sind nicht mit dem Völkerrecht kompatible Vorgaben des Imperiums USA, und Werte sind jene Zustände, welche westliche Politik und Medien uns als unsere Werte erklären. Das Völkerrecht dagegen ist ein Regelwerk, welches auf der Vereinbarung internationaler Regeln basiert, sich aber auch aus Gewohnheitsrecht weiterentwickelt. Aber, das wird Tenor dieses PodCasts, mit der Schaffung von „Gewohnheitsrecht“ oder eines „Referenzurteils“, eines „Präzedenzfalls“ oder eines „Standardurteils“ können sich ihre Erzeuger in einer multipolaren Welt selbst in den Fuß schießen.

Vorwort

Regeln und Werte ändern sich im Laufe der Zeit. War früher Homosexualität unter Strafe, und wurden „obszöne“ sexuelle Heftchen nur unter dem Ladentisch verkauft, ist es nun normal und entspricht unseren „Werten“, wenn Menschen nackt oder in monströsen und absurden sexuellen Kostümen durch die Straßen ziehen, und sich jährlich selbst das Geschlecht wechseln dürfen. Und der „Wertewesten“ möchte nun anderen Kulturen und Gesellschaften genau diese „Werte“ vorschreiben. Was nicht überall auf Freude stößt.

Völkerrecht gilt, wenn Washington einen Sicherheitsratsbeschluss erreicht. Regeln gelten, wenn es ganz alleine und unter Bruch von Verträgen zum Beispiel Sanktionen verhängt, oder „Bestrafungen“ in Form von Bombardierungen vornimmt, unter dem Vorwand von angeblichen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen des Feindes. Was nach Völkerrecht illegal ist, aber eben „regelbasiert“.

Ähnlich ist es mit dem so genannten „Responsibility 2 Protect“, also der angeblichen Verpflichtung von Staaten, sich in andere Länder einzumischen, wenn dort Unrecht begangen wird. Das soll auch gelten, wenn dies NICHT durch das Gremium, was laut UNO-Verträgen einzig dafür zuständig ist, beschlossen wurde. Die Einführung dieser Regel wurde von der UNO allerdings vehement abgelehnt (2), diente es doch nur den militärisch überlegenen Staaten des Westens in allermeisten Fällen als Vorwand, um unliebsame Länder zu bombardieren.

Aber der mächtige Westen versucht weiter, seine Regeln durch „Gewohnheitsrecht“ zum Völkerrecht werden zu lassen. Und natürlich scheut er nicht davor zurück, Lügen für seine Legitimation zu nutzen, was vor 20 Jahren sogar öffentlich-rechtliche Medien noch erklären durften (4).

Ein Schritt in Richtung Gewohnheitsrecht war ein Gerichtsurteil, welches nachträglich die Bombardierung Serbiens durch die NATO (und Deutschland) 1998 mehr oder weniger rechtfertigte. Warum die westliche Initiative, sich Absolution für den Angriffskrieg zu holen, nun Russland in die Hände spielt, beleuchtet ein Artikel von Boris Tadić in The National Interest (1). Er beschreibt, wie „ein IGH-Urteil von 2010 das Völkerrecht zu Putins Gunsten destabilisierte“.

Das „völkerrechtliche Gewohnheitsrecht“

Hatten damals Kritiker des Krieges und des Urteils schon davor gewarnt, dass dieser Angriffskrieg ohne UN-Votum und das darauf folgende Urteil, der Beginn der Erosion des Völkerrechts sein könnte, bekommen sie nun Recht.

Der Autor des Artikels schreibt, dass die Rede von Wladimir Putin anlässlich der Übernahme von vier ukrainischen Regionen in die russische Föderation, reich gewesen sei „an Geschichte und Übertreibungen“. Der russische Staatschef habe jedoch einen Vorwurf an den Westen erhoben, den dieser nur schwerlich überzeugend zurückweisen könne:

“Es war der sogenannte Westen, der den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Grenzen mit Füßen getreten hat, und jetzt entscheidet er nach eigenem Gutdünken, wer das Recht auf Selbstbestimmung hat und wer nicht!“ [...weiterlesen]

Quelle: apolut von Jochen Mitschka

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