Westfalen-Blatt: zu verkaufsoffenen Sonntagen
Archivmeldung vom 17.11.2016
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Freigeschaltet durch André OttZehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr: Das klingt, als bekäme der Handel den Hals nicht voll. Das Gesetz in NRW erlaubt aktuell - von stadtteilbezogenen Ausnahmen abgesehen - nur vier Shopping-Sonntage, für die zudem jedes Mal ein Anlass vorliegen muss. Immer öfter wird die Regelung jedoch gerichtlich oder mit Hilfe von Volksabstimmungen ausgehebelt.
Sicher: Die Forderung nach einem Anlass wurde und wird von Handel und Kommunalpolitik schon mal großzügig ausgelegt. Statt dies anzuprangern, sollte die Politik den Vorschlag aufgreifen und jährlich generell an jedem Ort zehn verkaufsoffene Sonntage ermöglichen. Über den Erfolg wird vor Ort der Markt entscheiden.
Er ist ehrlicher als mancher Kritiker, der seine Bestellungen gern auch sonntags online aufgibt. Ach die vielen Krokodilstränen über sterbende Innenstädte! Wer beides will, funktionierenden Handel und lebendige City, darf Kaufhaus und Supermarkt nicht gegenüber dem Internet benachteiligen! Glaube und Familie müssen darunter nicht leiden. Da sollte Deutschland nicht strenger sein als die katholischen Länder Italien, Portugal und Spanien.
Quelle: Westfalen-Blatt (ots)