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Neue Westfälische (Bielefeld): Die 2,5-Prozent-Sperrklausel vor dem Verfassungsgericht - Schwache Vorstellung

Archivmeldung vom 25.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Selbst die Rechtsvertreter der kleinen Parteien, die die Einführung einer 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen verhindern wollen, waren erstaunt. Der Auftritt des Rechtsvertreters des Landtags, der die Sperrklausel im vergangenen Sommer beschlossen hatte, vor dem NRW-Verfassungsgericht in Münster war eher schwach.

Die Sperrklausel ist eingeführt worden, um die Arbeitsfähigkeit vieler Kommunalparlamente, die unter der zunehmenden politischen Zersplitterung der vergangenen zwei Jahrzehnte leiden, wieder zu verbessern. Doch von den Schwierigkeiten stundenlanger Debatten in Räten mit bis zu 13 Fraktionen, Gruppen und Einzelkämpfern, war in der mündlichen Verhandlung vor dem Hohen Gericht in Münster viel zu wenig die Rede. Oder davon, dass Einzelkämpfer oder Kleinstgruppen, die in den Fachausschüssen gar nicht vertreten sind, die Ratssitzungen, die von den Fachausschüssen vorbereitet werden, mit ihren Fragen über Stunden blockieren, auch nicht.

Stattdessen trug der Rechtsvertreter des Landtags eher theoretische Verfassungsüberlegungen vor. Die jedenfalls waren kaum in der Lage, die Argumente der bestens vorbereiteten Vertreter der Kläger zu entkräften. Sie konnten möglicherweise auch die Bedenken des Gerichts, die in der Befragung durch die Richter mit Händen greifbar waren, nicht zerstreuen. Die Chancen, dass der Landtag mit seiner gewagten Verfassungsänderung vor dem Gericht in Münster besteht, sind seit der gestrigen mündlichen Verhandlung jedenfalls nicht größer geworden.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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