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Verfassungsgericht erteilt Haldenwang und Faeser eine Lektion in Demokratie

Archivmeldung vom 22.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Norbert Häring schrieb den folgenden Kommentar: "Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit einer von der Bundesregierung erwirkten gerichtlichen Untersagungsverfügung gegen das Netzportal Nius geurteilt, dass dem Staat kein grundrechtlicher Ehrenschutz zukommt und die Meinungsfreiheit gerade dann besonders weit geht, wenn sie sich als Kritik an den Regierenden äußert. <1> Konkret hatte das Nachrichtenportal Nius von Julian Reichelt auf X eine Meldung zu deutscher Entwicklungshilfe für Afghanistan abgebildet und diese folgendermaßen kommentiert: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).“

Häring weiter: "Die Bundesregierung erwirkte dagegen eine Unterlassungsverfügung weil die Äußerung geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden. Hiergegen wendete sich Julian Reichelt mit seiner Verfassungsbeschwerde...[weiterlesen]

Quelle: apolut von Norbert Häring

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