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Corona-Knast: Seniorin ohne Symptome 2 Wochen auf 15m² eingesperrt

Archivmeldung vom 07.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Frau Sabine R. ist außer sich. Ihre Tante war im Altenheim, trotz hinterlegter schriftlicher Untersagung, getestet worden – einmal positiv, einmal negativ. Und so mussten Frau R. und ihre Tante trotz negativer Testergebnisse symptomlos in Quarantäne. Dies berichtet Maria Adler im Magazin "Wochenblick.at".

Adler weiter: "Frau R. ist Vorsorgebevollmächtigte ihrer Tante. Diese lebt in einem Altenheim in Niederösterreich. „Meine Tante leidet an Demenz, weshalb ich als ihr Vormund bestellt bin. Im Altenheim habe ich schriftlich hinterlegt, dass an meiner Tante kein Corona-Test durchgeführt werden darf. Trotzdem ist sie ohne jegliche Symptome getestet worden und das Ergebnis war erschreckenderweise positiv. Ein zweiter durchgeführter Test war negativ – meine Tante musste dennoch für 14 Tage in Quarantäne. Das heißt, sie musste in ihrem Zimmer bleiben. Der zweite, negative Test wurde von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft sogar angezweifelt. Ich bin nun auch in Quarantäne, weil ich Kontaktperson bin.“, ist Sabine R. immer noch ganz erschüttert.

Menschenverachtend: 14 Tage lang eingesperrt im Zimmer

Ihr Erlebtes ist kaum in Worte zu fassen. Seit 29. Dezember hat Frau R. ihre Tante nur einmal gesehen, obwohl sie die engste Bezugsperson der 83-jährigen ist. Aufgrund der seit Jahresbeginn geltenden Bestimmungen im Altenheim sei ein Besuch nicht möglich gewesen. „Seit 6. Jänner durfte ich meine Tante nur mehr mit einer FFP2-Maske und einem negativen Corona-Test besuchen. Da ich aber ein Maskenbefreiungsattest habe, wurde mir der Zutritt verwehrt. Meine Tante ist 83 Jahre, körperlich fit, leidet aber an Demenz. Wir telefonieren regelmäßig. Einen persönlichen Besuch kann ein Telefonat aber nicht ersetzen. Wenigstens hat meine Tante im Altenheim eine Freundin gefunden, mit der sie sich gerne austauscht. Aber auch die Freundin durfte sie nun während der 14-tägigen Quarantäne nicht sehen. Meine Tante durfte jetzt seit dem 19. März für 14 Tage ihr 15qm kleines Zimmer nicht verlassen. Ich kann diese menschenverachtende und unwürdige Prozedur immer noch kaum glauben!“, schildert Frau R. entsetzt. Sie hatte ursprünglich gehofft, dass die Besuchsregeln wieder erleichtert werden und sie ihre Tante besuchen könnte. Dem war aber nicht so. So entschied Frau R., ihre Tante am 17. März für ein paar Stunden zu sich zu holen. Von dieser Möglichkeit hatte sie bis zu diesem Tag nichts gewusst.

Rotes Kreuz schickt Corona-Tester nach Hause

Sabine R. schildert ihre Odyssee: „Ich holte meine Tante ab, nachdem ich mich versichert hatte, dass sie bei ihrer Rückkehr keinen Corona-Test machen muss. Dass meine Tante bereits 6 Tage zuvor mit einer Corona-positiven Betreuerin Kontakt hatte, wurde mir nicht mitgeteilt. Das erfuhr ich erst 3 Tage später, nachdem meine Tante selbst ohne Einwilligung getestet worden war und ihr Ergebnis positiv anzeigte. Mir wurde dann telefonisch mitgeteilt, dass ich Kontaktperson sei und deshalb für 10 Tage in Quarantäne müsse. Der Absonderungsbescheid wurde mir von der Polizei zugestellt. Bereits eine halbe Stunde vor der Polizei rückte ein Herr vom Roten Kreuz bei mir an, um mich zu testen. Dies verweigerte ich jedoch.“ Da Frau R. bereits von den „Anwälten für Grundrechte“ wusste, dass sich symptomlose Personen nicht testen lassen müssen, war sie in ihrer Entscheidung sehr klar. Ihr zuhause selbst durchgeführter Test lieferte ein negatives Ergebnis.

Sabine R. kämpft für sich und ihre Tante

Da beide Damen symptomlos blieben beziehungsweise negative Testergebnisse hatten, wandte sich Sabine R. mit dem Antrag auf Aufhebung der beiden verordneten Quarantänen an das zuständige Bezirksgericht. Der Gerichtstermin wurde für den 31. März anberaumt. Das war genau der Tag, an dem für Frau R. die Quarantäne endete. Die Verhandlung via „Zoom“ brachte für Frau R. kein zufriedenstellendes Ergebnis. Ihrem Antrag auf Aufhebung der Maßnahme wurde nicht stattgegeben. Und ihre Tante hätte die Möglichkeit gehabt, sich am 27. März, aus der Quarantäne „freizutesten“. Nach 8 Tagen ohne Symptome und einem negativen Test im Zimmer eingesperrt zu sein, gleicht einem Hohn! Sabine R. ist fest entschlossen, das so nicht auf sich und ihrer Tante sitzen zu lassen. Sie möchte jeweils ein Beschwerdeverfahren bei Gericht einbringen und für ihre Rechte kämpfen.

Quelle: Wochenblick

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