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Mittelbayerische Zeitung: Kunst lebt von Zitaten

Archivmeldung vom 01.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die ganze Sache mutet bizarr an. Da befassen sich Gerichte seit 18 Jahren mit dem Streit um einen Zwei-Sekunden-Beat - und eine endgültige Lösung immer noch nicht in Sicht. Unzählige Beispiele gibt es in der Kulturgeschichte, dass es in der Musik, der Bildenden Kunst und der Literatur immer schon Zitate gab - mal als Hommage an das Original, mal als Abgrenzung. Das bereichert die Kunst.

Im Hip-Hop gehört das Sampeln sozusagen zur DNA des Genres - und ist dank digitaler Technik immer einfacher geworden. Nun ist der Schutz des geistigen Eigentums eine Errungenschaft. Doch er kann nicht bedeuten, dass neu entstandene Werke gar nicht mehr verbreitet werden dürfen, nur weil sich winzige Fragmente eines anderen Werkes darin finden. Das ist ein Einschnitt in die Freiheit der Kunst. Dagegen stehen wirtschaftliche Interessen. Auch wenn ein Fragment ungefragt übernommen wird - ein wirklicher Diebstahl ist es nicht. Im Original bleibt es vorhanden. Somit hatte Pelham zwar weniger Arbeit (und Ausgaben), als er den "Kraftwerk"-Loop in Setlurs Song "Nur mir" einbaute. Doch der Absatz der "Kraftwerk"-Platte aus dem Jahr 1977 ist wegen Pelhams Soundklau nicht eingebrochen. Anders ist die Situation sicher, wenn ein gesampelter Song die Charts stürmt und sein Produzent - auch dank des Originals - ordentlich Kasse macht. Dann muss der Verwender den Original-Produzenten beteiligen. Die Richter haben dem Gesetzgeber einen Wink gegeben, eine Bezahlpflicht einzuführen.

Quelle: Mittelbayerische Zeitung von Katharina Kellner (ots)

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