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WAZ: Twitter und die Exit Polls - Kein Rechtsbruch

Archivmeldung vom 02.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es ist der Albtraum eines Politikers: Wahlen werden gegen ihn entschieden, weil vertrauliche Informationen zuvor durchgesickert sind und Bürger mobilisiert wurden, die gar nicht zur Wahl gehen wollten.

Allen Unkenrufen zum Trotz: Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios dürfte auch in Zeiten von Twitter gegen null tendieren. Und doch offenbart der Streit um die Vorabveröffentlichung so genannter Exit Polls die Unfähigkeit des Politikbetriebes, auf moderne Kommunikationsmittel angemessen zu reagieren. Wo eine lässige Unaufgeregtheit angebracht wäre, reagiert der Bundeswahlleiter fast schon aufgebracht. Natürlich, vertrauliche Infos regelwidrig preiszugeben, ist kein guter Stil. Ob es sich dabei aber um einen Wahlrechtsverstoß handelt? Das Gesetz ist eindeutig: Wird die Information von einer Privatperson und nicht von einem Meinungsforscher kundgetan, wird das Recht nicht gebrochen.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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