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Westfälische Rundschau: Kommentar zu Christian Klar

Archivmeldung vom 02.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Christian Klar hat ein krudes Grußwort veröffentlicht, in dem er sinngemäß den Kapitalismus für verbrecherisch und die Chancen zu seiner Überwindung für günstig hält. Seither übertreffen sich Politiker von Beckstein (CSU) bis Westerwelle (FDP) mit impertinenten Warnungen an den Bundespräsidenten und hanebüchenen juristischen Empfehlungen.

Christian Klars Kapitalismuskritik ist im Wortlaut idiotisch und in der Sache falsch. Aber auch für ihn gilt der Artikel 4 des Grundgesetzes: Die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses ist unverletztlich. Auch für Klar gilt der Artikel 3 des Grundgesetzes: Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Und wenn es uns hundertmal gegen den Strich geht: Die Grundrechte sind nicht teilbar in solche für gute und für schlechte Menschen. Sie sind das Fundament einer freiheitlichen Gesellschaft. Man kann nicht sonntags die Freiheit loben und montags das Recht in Gesinnungshaft nehmen. Wer das Gesetz ernst nimmt, mag den Bürger Klar verachten. Doch im Fall des Häftlings Klar muss er - die Klappe halten.

Quelle: Pressemitteilung Westfälische Rundschau

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