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WAZ: Kluges Urteil

Archivmeldung vom 25.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ihren unermüdlichen Einsatz für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen begründen Saatgutkonzerne oft mit dem Argument, für die Natur und gegen den Hunger in der Welt zu kämpfen. Das ist PR-Lyrik. Die Probleme, die man etwa mit Gen-Mais lösen will, nämlich die Anfälligkeit gegen Schädlinge, entfallen, wenn man auf riesige Monokulturen verzichtet und Fruchtwechsel beachtet. Und Länder in den Dürrezonen der Welt benötigen weniger sensible und super-ertragreiche Genpflanzen als vielmehr Frieden und eine geregelte Landwirtschaft.

Es ist also Vorsicht geboten, wenn von den Möglichkeiten der Gentechnik die Rede ist - und die Richter in Karlsruhe haben sie walten lassen. Die Klage des Landes Sachsen-Anhalt zielte darauf, mehr Gentechnik in der Landwirtschaft zuzulassen und das Haftungsrisiko der Genbauern zu mindern. Zum ersten Mal bezogen sich die Richter in einem Urteil auf den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und mahnten den Gesetzgeber bei der Gentechnik zu "besonderer Sorgfaltspflicht". Damit wird Gentechnik nicht unmöglich, doch eng begrenzt. Angesichts der weitgehend unerforschten Folgen ein kluges Urteil.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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