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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema "Mehrwertsteuer"

Archivmeldung vom 18.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ärger mit dem Finanzamt gibt's nicht nur in Deutschland. Der Europäische Gerichtshof musste bereits über Luxussteuern für mehr als 14 Meter lange Yachten auf Sardinien (untersagt) oder ein britisches Gesetz gegen Gewinnverschiebungen in Konzernen (ebenfalls verboten) entscheiden.

Deutschland aber bleibt es vorbehalten, die Bratwurst vors höchste EU-Gericht zu tragen. Wieder einmal geht es um die skurrile deutsche Mehrwertsteuerregelung, wonach Lebensmittel mit sieben und Dienstleistungen mit 19 Prozent zu besteuern sind. Die Wurst auf die Hand zählt zur ersten, die Wurst auf der Imbisstheke zur zweiten Kategorie. Wieso ein lebender Esel mit 19 Prozent, ein geschlachteter aber mit sieben Prozent zu versteuern ist, bleibt das Geheimnis der Steuerbürokratie. Geht es nach der Regierung, dann soll heute eine weitere Ausnahme beschlossen werden: die Ermäßigung der Steuer für Hotelübernachtungen (sieben Prozent), nicht aber für das Hotelfrühstück (19 Prozent). Einfachere, niedrigere und gerechtere Steuern hat uns die neue Regierung versprochen. Hoffentlich klappt's wenigstens bei der Mehrwertsteuer - mit Hilfe der Bratwurst und dem EU-Gericht.c

Quelle: Westfalen-Blatt

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