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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum BGH-Urteil: Kreditverkauf möglich

Archivmeldung vom 28.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn zwei miteinander einen Vertrag abschließen, dann gehört dieser nicht in die Hände eines privaten Dritten. Doch bei Schulden ist das anders. Schulden können vom Gläubiger weiterverkauft werden. So urteilte jedenfalls gestern der Bundesgerichtshof nun schon zum zweiten Mal und diesmal speziell für Sparkassen.

Es kann nicht überraschen, dass dieser Richterspruch bei vielen Häuslebauern mindestens zu einem Magengrimmen führen wird. Jeder Kreditnehmer, der vernünftigerweise von vornherein einkalkuliert, dass Schicksalsschläge auch ihn zeitweise aus der Bahn werfen können, entscheidet sich bewusst für einen Partner, den er kennt und dem er vertraut. Nicht von ungefähr werben Sparkassen und Genossenschaftsbanken schließlich auch damit, dass sie im Krisenfall ihre Kunden nicht im Regen stehen lassen. Arbeitslosigkeit? Scheidung? Tod des Partners? Ein selbstverschuldeter Unfall? Eine schwere Erkrankung? All das kann Menschen, die vorher ein ganz normales Leben führten, aus der Bahn werfen. Gut, wenn nun wenigstens die Sparkasse oder Bank, statt panisch zu reagieren, dem Betroffenen beispielsweise mit einer Stundung unter die Arme greift. Genau dafür war der Kreditnehmer schließlich auch bereit, im Zweifelsfall einen etwas höheren Zins zu bezahlen. Doch dieses Vertrauen steht auf sehr wackligen Beinen, wenn das Geldinstitut den Kredit ohne Zustimmung des Schuldners einfach weiterverkaufen kann. Mit Recht ist zu vermuten, dass sich ein Geldeintreiber mit Sitz in den USA oder in China herzlich wenig Sorgen um das Wohlergehen seines Kreditnehmers im fernen Deutschland macht. Hauptsache, er hat noch Sicherheiten, die verwertet werden können! Dem Verbraucherschutz haben die Richter einen Bärendienst erwiesen. Daraus gibt es nur einen Ausweg: Die neue Mehrheit im Bundestag muss den Karlsruher Spruch korrigieren. Ein entsprechender Passus, wonach die Rechte der Darlehensnehmer gestärkt werden sollen, steht sogar im schwarz-gelben Koalitionsvertrag. Das Mindeste, was Union und FDP sicherstellen sollten, ist eine Informationspflicht des Instituts, ob es Kredite weiterverkaufen will oder nicht. Dann kann der Kreditnehmer bei Vertragsabschluss immerhin entscheiden, was er höher bewertet: Vertrauen und Sicherheit oder einen kleinen Zinsvorteil. Eine gesetzliche Vorschrift wäre zudem eine solide Basis für eine Selbstverpflichtung etwa der Sparkassen, Hypotheken nicht weiterzuverkaufen. Eine solche gibt es zwar bereits. Doch um nach diesem Richterspruch erst gar keine Zweifel aufkommen zu lassen, braucht sie nun ein verlässlicheres Fundament. Es genügt nicht, den Weg frei zu machen. Bankkunden dürfen heute erwarten, dass ihr Kreditinstitut ihnen auch auf dem Weg selbst zur Seite stehen. Diese Aufgabe ist nicht delegierbar. Schon gar nicht an eine Bank in China.

Quelle: Westfalen-Blatt

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