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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Wettbüro-Urteil

Archivmeldung vom 01.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bank gewinnt immer. Diese Casino-Weisheit gilt auch für den Staat. Etwa 2,5 Milliarden Euro jährlich fließen aus den Lottoeinnahmen in die Kassen der Länder sowie in ihre Sport- und Kulturstiftungen. Kein Wunder also, dass sich die Länder mit allen Mitteln gegen die private Konkurrenz wehren. Doch die Politik hat sich verzockt.

Das Argument, nur staatliche Kontrolle könne die Spielsucht eindämmen, hat sich nun auch in den Augen der Münsteraner Richter als scheinheilig erwiesen. Üppige Jackpots beim Staatslotto sprechen ebenso dagegen wie die Legalisierung von immer ausgefuchsteren Glücksspielautomaten in privaten Spielhallen. Der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Die Länder müssen sich klar bekennen: Entweder ein Nein zu Wetten aller Art oder aber die Freigabe privater Anbieter. Eines aber darf nicht geschehen: Dass die Kommunen Schadenersatz für die Schließung von Wettbüros leisten müssen, obwohl sie nur verlängerter Arm des Landes waren. Das Land steht zumindest in der Pflicht, die Kommunen zu entschädigen. Denn: Spielschulden sind Ehrenschulden.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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