Westfalenpost: Kehrt marsch! Hin und Her bei der Pendlerpauschale
Archivmeldung vom 31.10.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie im Rausch sammelt die SPD derzeit ihre Beschlüsse ein. Erst die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I, dann gibt es bei der Rente mit 67 ein deutliches Räuspern nach fließenden Übergängen und nun also die Pendlerpauschale.
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass es Sache der
Arbeitnehmer ist, wie sie zur Arbeit gelangen. Man kann
argumentieren, dass die Allgemeinheit den Weg zur Arbeit nicht
alimentieren muss. Man kann sich auch einmal irren, so wie in diesem
Fall.
In der rechtlichen Würdigung haben der Bundesfinanzhof und zwei
Landesfinanzgerichte Zweifel geäußert. Diese sind zum einen der
Willkür geschuldet, mit der der Gesetzgeber erst ab einer Entfernung
von 21 Kilometern die Pauschale gewährt. In der Praxis könnte eine
Abfuhr der derzeitigen Praxis zur Folge haben, dass die Regierung aus
Gründen der Gleichbehandlung keinerlei Fahrten zum Arbeitsplatz mehr
anerkennt. Das wäre die lange Nase, die Kürzungsbefürworter jenen
zeigen könnten, die auf den Beistand der Richter gehofft haben.
Das ist aber nur die juristische Seite, denn: Erstens wird
Arbeitnehmern heutzutage Flexibilität abverlangt. Zweitens müssen sie
den Aufwand tätigen, um überhaupt ein Einkommen zu erzielen, von dem,
drittens, der Staat über die Steuern profitiert. Die Crux ist, dass
Einkommen aus Arbeit überproportional durch Steuern und Sozialabgaben
belastet sind. Die Pendlerpauschale hat dies gelindert - und zwar zu
Recht.
Eine Korrektur der Regierungslinie ist daher in Ordnung. Und über
die um drei Prozentpunkte erhöhte Mehrwertsteuer reden wir dann ein
anderes Mal.
Quelle: Pressemitteilung Westfalenpost