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Westfalenpost: Kehrt marsch! Hin und Her bei der Pendlerpauschale

Archivmeldung vom 31.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wie im Rausch sammelt die SPD derzeit ihre Beschlüsse ein. Erst die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I, dann gibt es bei der Rente mit 67 ein deutliches Räuspern nach fließenden Übergängen und nun also die Pendlerpauschale.

Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass es Sache der Arbeitnehmer ist, wie sie zur Arbeit gelangen. Man kann argumentieren, dass die Allgemeinheit den Weg zur Arbeit nicht alimentieren muss. Man kann sich auch einmal irren, so wie in diesem Fall.
In der rechtlichen Würdigung haben der Bundesfinanzhof und zwei Landesfinanzgerichte Zweifel geäußert. Diese sind zum einen der Willkür geschuldet, mit der der Gesetzgeber erst ab einer Entfernung von 21 Kilometern die Pauschale gewährt. In der Praxis könnte eine Abfuhr der derzeitigen Praxis zur Folge haben, dass die Regierung aus Gründen der Gleichbehandlung keinerlei Fahrten zum Arbeitsplatz mehr anerkennt. Das wäre die lange Nase, die Kürzungsbefürworter jenen zeigen könnten, die auf den Beistand der Richter gehofft haben. Das ist aber nur die juristische Seite, denn: Erstens wird Arbeitnehmern heutzutage Flexibilität abverlangt. Zweitens müssen sie den Aufwand tätigen, um überhaupt ein Einkommen zu erzielen, von dem, drittens, der Staat über die Steuern profitiert. Die Crux ist, dass Einkommen aus Arbeit überproportional durch Steuern und Sozialabgaben belastet sind. Die Pendlerpauschale hat dies gelindert - und zwar zu Recht.
Eine Korrektur der Regierungslinie ist daher in Ordnung. Und über die um drei Prozentpunkte erhöhte Mehrwertsteuer reden wir dann ein anderes Mal.

Quelle: Pressemitteilung Westfalenpost

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