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Neues Deutschland: zur Gleichstellungsrichtlinie der EU-Kommission

Archivmeldung vom 03.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es klingt gut, was die EU-Kommission gestern präsentiert hat. Behinderte, Ältere, Homosexuelle sollen nicht mehr diskriminiert werden - auf dem Arbeitsmarkt ebenso wenig wie beim Anmieten einer Wohnung oder dem Abschluss einer Versicherung. Dass deutsche Bundesregierung und Arbeitgeber gegen die neue Richtlinie Sturm laufen, macht den Vorstoß noch sympathischer.

Die deutsche Wirtschaft, die sonst immer nach europäischen Regelungen für Marktöffnung und »freien Wettbewerb« ruft, fühlt sich nun von dem »potenzierten Unsinn« aus Brüssel gegängelt und hält die Folgekosten für zu hoch. Dabei war selbst die bestehende Antidiskriminierungsrichtlinie in Deutschland nur halbherzig umgesetzt worden und hatte Berlin eine EU-Klage eingebracht. Es wäre allerdings nicht die Europäische Kommission, wenn es bei den wohlklingenden Vorschlägen keinen Haken gäbe: Sie sehen keine Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung vor und enthalten Sonderregelungen, beispielsweise für »Risikotarife« von Versicherungen. Ausstiegsoptionen bei sozialpolitischen Vorgaben, im EU-Sprachgebrauch unverfänglich opt-out genannt, sind gang und gäbe. Allgemeingültige, handhabbare Regelungen sind damit nicht mehr als eine vorgegaukelte Illusion.  Zu verteufeln braucht man die Richtlinie deshalb nicht. Aber verlangen muss man von Brüssel weit mehr - und zwar eine umfassende Sozialpolitik für alle »europäischen Bürger« mit einklagbaren Rechten.

Quelle: Neues Deutschland

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