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Allg. Zeitung Mainz: Der Rebell

Archivmeldung vom 27.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der abgesetzte Präsident der katalanischen Autonomieregierung, Carles Puigdemont, ist in Deutschland festgenommen worden. Nun muss die deutsche Justiz prüfen, ob sie den Politiker an Spanien ausliefert. Sie sollte den Fall gut prüfen. Denn es liegt auf der Hand, dass der Katalane politisch verfolgt wird. Er ist kein gesuchter Mörder oder Vergewaltiger. Und doch ist eine Entscheidung nicht ganz einfach.

Da es sich um einen europäischen Haftbefehl handelt, können die deutschen Richter den Rebellen ausliefern, sofern es sich um Delikte handelt, die auch unser Strafrecht kennt. Das ist beim Vorwurf der Rebellion nicht der Fall, wohl aber beim Vorwurf, Puigdemont habe öffentliches Geld veruntreut. Beim europäischen Haftbefehl zählt - Achtung - "ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten". So hat es der Rat der Europäischen Union dereinst formuliert. Hohes Maß an Vertrauen in die spanische Justiz? Nun ja. Was ist, wenn Spaniens Regierung einen Schauprozess gegen den Rebellen anstrebt? Wenn es sich um eine Machtdemonstration Madrids handelt?

Schutzlos wäre Puigdemont in Spanien zwar nicht, er könnte noch vor europäische Gerichte ziehen. Doch die deutsche Justiz sollte es erst gar nicht dazu kommen lassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass in Europa das Strafrecht Mittel der innenpolitischen Auseinandersetzung wird. Das gebietet der dunkle Teil unserer Geschichte. Nach deutschem Gesetz ist es möglich, das Auslieferungsgesuch abzulehnen, wenn es sich um eine politische Verfolgung handelt. Deshalb: Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz (ots) von Markus Lachmann

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